Markus Bantle Computer
Entwicklung von Software
 

Datenschutzerklärung/AGB


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Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Markus Bantle Computer
Markus Bantle
Dammstraße 2
72461 Albstadt
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/aufsichtsbehorden/.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
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Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Warenkauf und Warenversand
Personenbezogene Daten werden nur an Dritte nur übermittelt, sofern eine Notwendigkeit im Rahmen der Vertragsabwicklung besteht. Dritte können beispielsweise Bezahldienstleister oder Logistikunternehmen sein. Eine weitergehende Übermittlung der Daten findet nicht statt bzw. nur dann, wenn Sie dieser ausdrücklich zugestimmt haben.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Markus Bantle Computer nachfolgend MBC:
§1 Geltungsbereich der AGB
(1) Die MBC erbringt alle Leistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich auf der  Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung abweichender AGB des Kunden wird hiermit  ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen  schriftlichen Zustimmung von MBC.
(2) Die AGB sind auch online auf der Website von MBC unter www.markusbantle.de
jederzeit abrufbar. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes zwischen MBC und dem  Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schrift-  lich vereinbart ist.
(3) Künftige Änderung der AGB von MBC werden jeweils automatisch Vertragsbestandteil,  soweit dem Kunden die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wurde und  dieser nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen  hat. Im Falle eines Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden  AGB ihre Geltung.
(4) Anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen MBC und dem Kunden, die von  diesen AGB abweichen, bedürfen zu deren Zulässigkeit der Schriftform.
§2 Leistungspflichten
(1) Der Umfang der Leistungen von MBC ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden  Vertrag. Des weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich  niedergelegten Leistungsbeschreibungen.
(2) MBC steht es zu, Leistungen frei zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen und ist  ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine  erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden.
(3) Soweit MBC kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können  diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- und  Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
(4) MBC ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen (Teil-) Leistungen durch  fachkundige Dritte ausführen zu lassen. Die Rechnungsausstellung erfolgt allerdings über  MBC.
(5) Die Durchführung der jeweiligen Leistungen (Leistungsphasen) orientiert sich an dem für  die Realisierung des Projektes aufgestellten Zeitplan, sonst nach Ermessen von MBC. Ggf.  auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Kunden sind von dem für  MBC geltenden Fristen in Abzug zu bringen.
(6) Erkennt MBC, dass die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht  ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird MBC dies dem Kunden schnellst möglich  mitteilen. Der Kunde wird für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen  Feinspezifikation innerhalb der angemessenen Frist sorgen. Verzögerungen oder  Mehraufwand wegen mangelhafter oder nicht vorliegender Feinspezifikation oder wegen  ihrer Anpassung, vergütet der Kunde an MBC gesondert. Etwaige vereinbarte Termine  oder Fristen verlängern sich dementsprechend.
(7) Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt der Kunde MBC einen förmlichen Prüfauftrag  gegen Entgelt. MBC kann die Arbeiten am Projekt einstellen oder unterbrechen, wenn die  ausführenden Mitarbeiter zur Bearbeitung der Prüfauftrags benötigt werden oder sich im  Falle der Einigung über Änderungen oder Zusatzwünsche deren Ausführung auf die  Projektarbeit auswirken kann und diese evtl. überflüssig macht. MBC wird dem Kunden  das Prüfergebnis schriftlich und im Falle der Zumutbarkeit auch gleichzeitig die  Konditionen, inklusive der zusätzlichen Vergütung, zur Durchführung mitteilen. Der Kunde  wird unverzüglich schriftlich mitteilen, ob er das Angebot annimmt. Bei Ablehnung  bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Bei Erteilung eines Prüfauftrages  verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen dementsprechend.
(8) Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt die Berechnung auf der  Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze von MBC unter  Berücksichtigung der erforderlichen Zeitaufwandes, es sei denn, es wurde eine  anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen.
(9) Jede Leistungsphase nimmt der Kunde gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus  dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder vergleichbaren Projektabschnitten. MBC  ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen, Die Abnahme  gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase  nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden,  sind diese schriftlich festzuhalten und MBC unverzüglich zuzustellen. Nicht schriftlich  aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die  Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der  weitern Leistungen.
(10) Das von MBC konkret erarbeitete Ergebnis basiert auf persönlichen, geistigen Leistungen.  Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der dieser Leistung  zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden.
(11) Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Begleichung aller Leistungsrechnungen durch den  Kunden räumt MBC, sofern schriftlich nicht anders vereinbart wurde, dem Kunden an der  von MBC erbrachten Leistung eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte  Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und  Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung. Wird  die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken/ Datenbanken geschuldet,  erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und  Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch MBC durchgeführten Leistungen,  wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Übergabe von Quellcode erfolgt  ebenfalls nur dann, wenn die ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht  an einer von MBC entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die  Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf das Produkt im  übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Die Abtretung oder  Übertragung der Nutzungsrechte darf nicht ohne die Zustimmung von MBC erfolgen.
§3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde hat MBC unverzüglich jede Änderung seines persönlichen Namens und/ oder  seines Firmennamens, seines Wohn- und Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift,  seiner E-Mail Adresse, jede Änderung in seiner Person (z.B. durch Erbfall oder  Gesamtrechtsnachfolge, seiner Rechtsform und -im Fall des Lastschriftverfahrens- seiner  Bankverbindung mitzuteilen. Bei nicht erfolgter Mitteilung ist MBC nach erfolgloser  Abmahnung berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
(2) Der Kunde sichert MBC zu, dass das an MBC übergebene Material frei von Patenten,  Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Kunde stellt  diesbezüglich MBC von allen Ansprüchen aus der Benutzung von Schutzrechten Dritter  oder wegen eines Verstoßes dagegen frei.
(3) Der Kunde wird MBC die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und  Informationen unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur  rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und  Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung notwendig sind. Die Vertragspartner werden  im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die  Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art  der zu erbringenden Leistung. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, gibt MBC  gegenüber dem Kunden den Zeitpunkt an.
(4) Der Kunde wird die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software  notwendigen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder MBC hierzu  beauftragen. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-,  Telekommunikations-, und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw.  erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Kunde sorgt für die  notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher  Software, die der Kunde bereitstellt, ist Sache des Kunden.
(5) Der Kunde wird MBC bei der Fehlerfeststellung und Fehlerbeseitigung unterstützen und  unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände  des Auftretens des Fehlers ergeben.
(6) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht geltend gemacht  werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der  Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde  weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die  Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens MBC nicht oder nur unwesentlich erschweren  und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind  gemeldete Mängel nicht MBC zuzurechnen, wird der Kunde MBC den Zeitaufwand und  die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
(7) Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter Feinspezifikation oder wegen derer  Anpassung vergütet der Kunde MBC gesondert. Für Änderungen oder Zusatzwünsche  erteilt der Kunde MBC einen förmlichen Prüfauftrag gegen Entgelt. Auf ein hierauf  erstelltes Leistungsangebot wird der Kunde unverzüglich mitteilen, ob er damit  einverstanden ist. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
(8) Das Nutzungsrecht an Leistungsergebnissen kann nur mit Zustimmung von MBC auf Dritte  übertragen werden. Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Ist schriftlich vereinbart,  dass das Nutzungsrecht für eine Leistung von MBC auf Dritte übertragen werden kann,  müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke  tragen.
(9) Die vom Kunden geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der  Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts  verstoßen. Auch pornographische/erotische Inhalte dürfen die Leistungen nicht enthalten.  MBC ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf.  fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine  Schadensersatzansprüche zu. MBC behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin  geleisteten Arbeit.
§4 Vertragsangebot, Vertragsschluss
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch MBC oder mit der  ersten Erfüllungshandlung zustande.
§5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag oder in schriftlichen  Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung.
(2) Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, werde, soweit schriftlich nichts  anderes vereinbart wurde, monatliche Zwischenrechnungen erstellt.
(3) Bei Festpreisaufträgen, deren Umfang 5000,- € übersteigt, erstellt MBC, soweit schriftlich  nichts anderes vereinbart wurde, eine Rechnung i.H.v. 25% des Auftragswertes nach  Vertragsabschluss. Nach Projektschluss werden die restlichen 75% in Rechnung gestellt.
(4) Der Kunde trägt außerdem (soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde):
-Spesen für die Unterbringung und Verpflegung der am Projektort eingesetzten Mitarbeiter  von MBC im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze. Reichen diese Sätze für die  Deckung der Kosten der Unterbringung nicht aus, wird der nachgewiesene angemessene  Aufwand in Rechnung gestellt.
Kosten für An- und Abreise der Mitarbeiter von MBC zum Projektort. Bei längerem Einsatz an einem Ort steht jedem Mitarbeiter einmal wöchentlich eine Heimreise zu, deren Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Nebenkosten wie Datenträger, Kopien, Porti, DFÜ-Übertragungskosten usw.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen  Frist zu bezahlen.
(6) Anerkannte Zahlungsweise sind Lastschrifteinzugsverfahren und Rechnungstellung
(7) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist MBC vorbehaltlich der Geltendmachung  eines weitergehenden Schadens berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu  berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MBC berechtigt, die Erbringung weiterer  Leistungen - ggf. auch aus anderen Verträgen - zu verweigern, unbeschadet der  Verpflichtung des Kunden zur Zahlung. MBC ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos  zu kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer  Rechnung mehr als zwei Monate in Verzug ist.
(8) Sollte nach erfolgter Zahlungserinnerung keine Zahlung durch den Kunden erfolgt sein, ist  MBC berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,-€ zu  berechnen.
(9) Im Fall der mangelnden Leistungsfähigkeit stehen MBC die Recht gem. §321 BGB zu.  Insbesondere ist MBC berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
(10) Der Kunde hat MBC unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein  Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.
§6 Eigentumsvorbehalt
Für den Fall, dass zwischen MBC und dem Kunden ein über das durch die AGB  vereinbarte Nutzungsrecht hinausgehendes Recht für den Kunden schriftlich vereinbart  wurde:
(1)Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus  Kontokorrent), die MBC aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig  zustehen, werden MBC die folgenden Sicherheiten gewährt, die MBC auf Verlangen nach  Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20%  übersteigt:
(2) Die Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MBC. Verarbeitung oder  Umbildung erfolgen stets nur für MBC als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.  Erlischt das (Mit-) Eigentum von MBC durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart,  dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig  (Rechnungswert) auf MBC übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von MBC  unentgeltlich. Software, an der MBC Miteigentum zusteht, wird im folgenden als  Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu  verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder  Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem  sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware  entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent)  tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an MBC ab. MBC  ermächtigt ihn widerruflich, die an MBC abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung  im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden,  wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf  das Eigentum von MBC hinweisen und MBC unverzüglich benachrichtigen, damit MBC  seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MBC die  in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu  erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten der Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist MBC  berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der  Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
§7 Datensicherheit, Datenschutz, Geheimhaltung, Verschwiegenheit
(1) Der Kunde hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch MBC eine  Datensicherung durchzuführen. Während oder nach der Erbringung unserer geschuldeten  Leistung ist der Kunde bis zum Ende der Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit  seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen in  maschinenlesbaren Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand  wiederhergestellt werden können. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der  Kunde verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen.
(2) Sämtliche vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten werden von MBC  gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und  gespeichert.
(3) MBC verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss  zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder  nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des  Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie , soweit nicht zur Erreichung des  Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
(4) Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und  Betriebsgeheimnisse von MBC. Das gilt insbesondere auch für die während der  Entwicklungsphase/ Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
(5) MBC und der Kunde stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung  Beauftragten über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.
§8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung
(1) Gegen Ansprüche von MBC kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig  festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines  Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus  demselben Vertragsverhältnis zu.
(2) Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten im Verzug ist, kann MBC bis zur  vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
(3) Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von MBC oder ihrer Lieferanten bzw.  Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik,  Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und  Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen  Post AG, deutschen Telekom AG, 1&1 IONOS SE hat MBC nicht zu vertreten und  berechtigt MBC ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer  angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(4) Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den  Einrichtungen oder Anlagen von MBC oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen  ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich  sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von MBC  zu vertreten sind, wird MBC unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen,  um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung  hinzuwirken.
§9 Haftung
(1) Für Schäden haftet MBC nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht in einer den  Vertragszweck gefährdeten Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit  oder Vorsatz zurückzuführen ist (bei Verletzung von Körper, Leben oder der Gesundheit gilt  die Haftung für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverletzung). Sofern nicht Vorsatz oder  grobe Fahrlässigkeit (oder bei Verletzung von Körper, Leben oder der Gesundheit auch  Fahrlässigkeit) vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren  Schaden begrenzt. Im Übrigen ist, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt  (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit), jede Haftung  ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss,  sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (bei Verletzung von Körper, Leben oder der  Gesundheit auch Fahrlässigkeit) vorliegt, auch für Datenverluste, entgangener Gewinn,  sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden.
Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem  Verschulden die Haftung auf den typischer Weise bei diesen Geschäften der vorliegenden  Art entstehenden Schaden begrenzt.
Eine Haftung für die Vernichtung oder Verfälschung aufgezeichneter Daten setzt in jedem  Fall voraus, dass der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand  aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werden können.
(2) Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter von MBC.
(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem  gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus  einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten (bei Verletzung von Leben,  Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) oder arglistigen Täuschungen gegenüber  MBC begründet werden.
§10 Gewährleistung
(1) MBC übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie, mangelfrei Laufen der  Software entsprechend der schriftlich vereinbarten Anforderungen.
(2) In Gewährleistungsfällen hat MBC wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder  Ersatzlieferung. Gelingt dieses zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem  Kunden nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von MBC die gesetzlichen  Gewährleistungsrechte zu.
(3) Gewährleistungsansprüche sind MBC in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist  schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten  Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. MBC kann seine  Nachbesserungsbehandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig  machen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede  getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
§11 Schlussbestimmungen, Sonstiges
(1) Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz von MBC, derzeit 72461 Albstadt,  Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen MBC und dem  Kunden ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder  des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, Albstadt. Das gilt bei anderen als den in  Satz 1 genannten Personen auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen  Gerichtsstand im Geltungsbereich der ZPO hat oder sein Wohnsitz bzw. der gewöhnliche  Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
(3) Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der  Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
(4) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit MBC geschlossenen  Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von MBC.
(5) Vertragssprache ist deutsch.
(6) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die  Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich  bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen,  die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahe  kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.